Bedarfsausweis online erstellen – Kosten nur 109,95 Euro pro Haus oder Wohnung

Bedarfsausweis für Hausverkauf / Wohnungsverkauf geeignet + Neuermietung - jetzt einfach berechnen und beantragen.

Tipp! Bedarfsausweis kostenlos erstellen?! Für Hausverkauf oder Wohnungsverkauf

Sie benötigen Ihren Bedarfsausweis für einen Hausverkauf oder Wohnungsverkauf?
Für Interessierte die über uns (DoVita Immobilien) oder einem unserer bundesweiten Partner Makler Ihre Immobilie verkaufen möchten ist der Bedarfsausweis sogar kostenlos! So wie viele weitere kostenlosen inklusive Leistungen. Rufen Sie uns einfach dazu an 0231 5345630 oder nutzen Sie unser Kontaktformular  – PS: Sie können auch Rückwirkend eine Gutschrift erhalten.

Welchen Energieausweis brauche ich?

  BIS BAUJAHR 1977 AB BAUJAHR 1978 Neubau
1 bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis Pflicht Freie Wahl Bedarfsausweis Pflicht
Ab 5 Wohneinheiten Freie Wahl Freie Wahl Bedarfsausweis Pflicht

Einfache Regelung – der Bedarfsausweis ist für alle Hausverkauf oder Wohnungsverkauf Optionen ebenso für die Vermietung geeignet. Wo „Freie Wahl“ steht können Sie auch optional den günstigeren Verbrauchsausweis verwenden.

Sie sind schon bestens Informiert und haben keine weiteren Fragen ? Dann können Sie hier schon mit Ihrem Bedarfsausweis online starten: Alle anderen lesen einfach unten weiter.

Ausführliche Beschreibung

Wenn man das Wort Bedarfsausweis hört, dann wirft das einige Fragen auf. Zum Beispiel, was das überhaupt ist und wer genau das braucht. Es wird auch geklärt wer solch ein Dokument erstellen kann und geht das auch online. Und Sie werden eventuell überrascht sein. Sie können den Bedarfsausweis online selber für 109,95 Euro erstellen! In diesem Artikel haben wir Ihnen alles zusammengefasst, was mit dem online Bedarfsausweis zu tun hat.

  1. Inhalte, rechtliche Grundlagen und Ziele
  2. Der richtige Bedarfsausweis – wählen oder Pflicht?
  3. Dauer der Gültigkeit, aber auch Kosten und Berechtigte, die ihn ausstellen

Hohe Transparenz des Ausweises fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem Bedarfsausweis können Sie nachweisen, wie hoch die Energieeffizienz des Gebäudes ist. Die Transparenz der Immobilie, aber auch die Möglichkeit für Mieter und Käufer sich zwischen mehreren Häusern oder Wohnungen zu entscheiden, steht hier im Mittelpunkt. Wird der Ausweis mit einer hohen Energieeffizienz ausgestellt, so bleiben die Heizkosten niedriger als bei älteren Gebäuden mit einer niedrigen Energieeffizienz, wo diese meist höher ausfallen. Nicht nur die Behaglichkeit und das wenige Geld spielen hier eine wesentliche Rolle, sondern auch der Umwelt- und Klimaschutz, der heutzutage hoch im Trend liegt.

Der Bedarfsausweis wird im GEG, dem Gebäudeenergiegesetz geregelt. Es wird seit November 2020 in dieser Form ausgestellt und löst die Energiesparverordnung ab, die vorher per Gesetz geregelt war.

Wichtige Aspekte über den Bedarfsausweis beim Hausverkauf kurz erläutert

Wer einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis in den Händen hält, der weiß, wie viel Energie man in ein Gebäude bei normalem Gebrauch investieren muss. Die Energieeffizienzklasse wird zwischen A+ und H dargestellt. Die Farben Grün bis Rot zeigen, wie viel Effizienz vorhanden ist. Dabei hat Grün die besten Werte, Rot jedoch schneidet am schlechtesten ab. Der Energiebedarf wird durch die benötigte Energiemenge  die trotz Verteilungs-, Wärme und Umwandlungsverluste vorhanden ist, errechnet. Man kann diese leicht in einen Brennstoffbedarf umrechnen, der für die beheizte Fläche verwendet wird. Primär-Energiebedarf dagegen wird der Deckung des Energiebedarfs zugeschrieben.

Unterschiede zwischen Verbrauchs-und Bedarfsausweis, die man wissen sollte

Es gibt zwei Arten von Ausweisen, die die Immobilie als lukrativ beim Energieverbrauch erscheinen lassen. Das sind der Bedarfsausweis und der Verbrauch Ausweis . Der Letztere basiert auf drei folgenden Jahren Abrechnungsdaten der Energie, von denen der Durchschnitt genommen werden kann. Manchmal sind diese jedoch nicht sehr aussagekräftig und hängen stark davon ab, wie die Nutzer heizen. Fenster auf und Heizung an im Winter kann oft zu erhöhten Preisen führen. Verbringen die Nutzer zum Beispiel den Winter auf Gomera und heizen die Räume nur aufs Nötigste, kann es ebenfalls zu einem verzerrten Bild des Heizens kommen, nämlich zu weniger errechneten Kosten als im Normalfall. Sparsame Leute zum Beispiel haben eine sehr hohe Energieeffizienz, dagegen verschwenderische Haushalte im gleichen Gebäude in der gleichen Wohnungsgröße können komplett andere Zahlen hervorbringen. Hier eine Übersicht der möglichen Energieausweise für Dortmund.

Ist der Bedarfsausweis nur beim Hausverkauf Pflicht? Oder auch bei Vermietung / Verpachtung?

Es gibt in Deutschland ein Gebäudeenergiegesetz, welches für die Ausstellung eines Ausweises verpflichtet ist. Schon bei dem Bau der Immobilie, aber auch  bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf müssen die Daten genau analysiert werden. Nun stellt sich die Frage, welchen Ausweis  ein Eigentümer sich von seinem Gebäude erstellen lassen sollte. Die Tabelle dazu sehen Sie ganz oben am Anfang dieses Artikels.

Wer einen Neubau hochgezogen hat, der muss sich mit dem Bedarfsausweis auseinandersetzen, denn hier gibt es keine Verbrauchsdaten, da das Haus neu errichtet wurde und in der Vergangenheit nicht geheizt hat. Sollte das Gebäude jedoch schon älter sein und einige Jahre stehen, so hängt alles von der Größe und dem Baujahr ab. Die Wahl haben Sie, wenn das Haus mehr als vier Wohneinheiten besitzt oder maximal vier Wohneinheiten aufweist und nach der Wärmeschutzverordnung von 1977, kurz WSchV 1977, erbaut wurde.

Wenn das Gebäude nicht verkauft, vermietet oder verpachtet wird, dann ist kein Ausweis Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden, wie Büros, Lager oder anderen Räumen können Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Nur einer davon ist Pflicht, welcher jedoch ist völlig egal. Ist das Gebäude kleiner, als 50 Quadratmeter beheizte Fläche (also ohne Balkon oder Terrasse) oder steht unter Denkmalschutz, dann muss kein Ausweis ausgestellt werden. Sollte auch keine Kühl- und Heiztechnik in den Gebäuden vorhanden sein, wie zum Beispiel in einem Bungalow, der nur im Sommer genutzt wird, auch dann ist keins der beiden Formulare nötig.

Sind Sie Vermieter oder Verkäufer? Dann ist es Pflicht die Ausweise zu beantragen

Als Mieter und Käufer haben Sie das Recht, die Energieeffizienz des Gebäudes einzufordern. Denn gerade zu heutiger Zeit ist solch ein Formular sehr wichtig. Schon bei der ersten Besichtigung hat dieses vorzuliegen. Sollte keine Besichtigung erfolgen, so ist trotzdem der Nachweis über die Energieeffizienz nachzusenden oder auf einem anderen Wege zum Käufer oder Mieter zu bringen. Notfalls auch per E-Mail. Als Mieter oder Käufer besteht auch selbst das Recht den Ausweis einzufordern. Wenn eine Immobilienanzeige für ein Objekt vorhanden ist, auch dort müssen Ausschnitte des  Ausweises vorhanden sein. Nur dann ist der Verkäufer berechtigt, sein Objekt anzubieten.

Was kostet es einen Bedarfsausweis bei einem Energieberater vor Ort erstellen zu lassen?

Diese liegen in der Regel, je nach Anbieter für ein Ein- bis Zweifamilienhaus inklusive der Ausstellung des Dokuments und der Datenaufnahme zwischen 300 und 400 Euro. Sollten sich weitere Wohneinheiten im Haus befinden, so ist es häufig so das der Preis pro weitere Wohnung 30 bis 50 Euro zusätzlich kostet. Einen Bedarfsausweis online zu erstellen für einen Hausverkauf ist in jedem Fall deutlich günstiger.

Gültigkeit des Bedarfsausweises –  entweder 10 Jahre oder bis zur Sanierung

Wird die Immobilie verkauft, so wird der Ausweis ausgestellt und ist die nächsten 10 Jahre gültig, danach verliert er seine Gültigkeit und muss bei einem erneuten Verkauf neu angeschafft werden. Ist jedoch vor den 10 Jahren eine umfassende Sanierung geplant, so muss ebenfalls ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Denn die Berechnungen der Energieeffizienz werden neu berechnet. Sollten sie jedoch selbst nach der Sanierung in den Räumen wohnen, so ist kein Bedarfsausweis nötig, wenn jedoch die Wohnung oder das Haus vermietet, verpachtet oder verkauft werden, dann muss erneut ein Ausweis beantragt werden.